Wählerliste zur BLZK- & ZBV-Wahl 2026: Jetzt Eintrag prüfen

Wählen darf bei der Wahl zur Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und zum Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) München nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Die Frist für Einwände ist kurz — und danach ist nichts mehr zu machen.

Einsicht: 14. bis 28. Juli 2026 · vor Ort beim ZBV München, Georg-Hallmaier-Str. 6 · keine Online-Einsicht

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die im Bezirk München gemeldeten Kammerangehörigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Wählerliste eingetragen sind — Niedergelassene ebenso wie Angestellte.

So prüfen Sie Ihren Eintrag

Warum das zählt: Wer nicht in der Liste steht, erhält keine Wahlunterlagen und kann im September nicht abstimmen. Die Briefwahl selbst läuft dann bis 22.09.2026, 17:00 Uhralle Fristen und Schritte zur Briefwahl →

Maßgeblich sind die amtlichen Wahlbekanntmachungen des Wahlausschusses (Wahlleiter: Dr. Christian Noé).