Wählerliste zur BLZK- & ZBV-Wahl 2026: Jetzt Eintrag prüfen
Wählen darf bei der Wahl zur Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und zum Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) München nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Die Frist für Einwände ist kurz — und danach ist nichts mehr zu machen.
Einsicht: 14. bis 28. Juli 2026 · vor Ort beim ZBV München,
Georg-Hallmaier-Str. 6 · keine Online-Einsicht
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die im Bezirk München gemeldeten Kammerangehörigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Wählerliste eingetragen sind — Niedergelassene ebenso wie Angestellte.
So prüfen Sie Ihren Eintrag
- Einsicht in die Wählerliste vom 14. bis 28. Juli 2026 beim ZBV München (Georg-Hallmaier-Str. 6, München) — persönlich vor Ort, eine Online-Prüfung gibt es nicht.
- Besonders wichtig für alle, die kürzlich umgezogen sind, die Praxis verlegt haben oder neu im Bezirk München gemeldet sind.
- Fehlt Ihr Eintrag oder ist er fehlerhaft: Einwand innerhalb der Auslegungsfrist an den Wahlleiter — wahlleiter@zbvmuc.de. Nach dem 28.07.2026 sind Einwände nicht mehr möglich.
Warum das zählt: Wer nicht in der Liste steht, erhält keine
Wahlunterlagen und kann im September nicht abstimmen. Die Briefwahl selbst läuft dann bis
22.09.2026, 17:00 Uhr — alle Fristen und Schritte zur Briefwahl →
Maßgeblich sind die amtlichen Wahlbekanntmachungen des Wahlausschusses (Wahlleiter: Dr. Christian Noé).
